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Die Rechtsantragsstelle ist geöffnet. Allerdings wird gebeten Anträge sofern möglich schriftlich einzureichen. Die Vordrucke für den Beratungshilfeantrag, die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse u.a. finden Sie auf der Homepage im Bereich Service/Formulare https://amtsgericht-marbach.justiz-bw.de/pb/,Lde/1187896  bzw. können notfalls auf Anforderung auch zugeleitet werden.

Die ausgefüllten Anträge bitten wir per Post oder durch Einwurf in den Briefkasten einzureichen. Bei Beratungshilfeanträgen wird auf die Möglichkeit der direkten Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt und der nachträglichen Beantragung innerhalb von 4 Wochen hingewiesen.

Soweit eine persönliche Vorsprache unabdingbar ist, ist eine vorherige Terminvereinbarung unter 07144/8557-0 unbedingt erforderlich. 

 

Hinweis: Auf der Rechtsantragstelle darf keine Rechtsberatung erteilt werden

Wer Beratungshilfe beantragen möchte, muss folgende Unterlagen vorlegen:

  • Nachweis über monatliches Einkommen Gehaltsabrechnung, ALG Bescheid...)
  • Nachweis über monatliche Ausgaben (Mietvertrag, Kreditvertrag, Kontoauszüge ...)
  • Unterlagen über das rechtliche Problem
  • Personalausweis (evtl. Vollmacht)

Für den Antrag besteht Vordruckpflicht:

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